<em>Leere Fußgängerzonen und trotzdem läuft die Miete weiter Selbständige können Kontakt mit Vermietern aufnehmen vielleicht gibt es ja eine Sonderlösung Foto Klaus Dietmar Gabbertdpa Zentralbilddpa tmn<em>

Selbstständige sind jetzt besonders von den wirtschaftlichen Auswirkungen durch Corona betroffen. Ihnen brechen massenweise Aufträge weg. Was können sie jetzt tun?

München/Berlin (dpa/tmn) – Boutiquen müssen schließen, geplante Caterings fallen aus, Sprachkurse und Coachings werden abgesagt: Die Corona-Krise trifft besonders viele Selbstständige hart. Was können Betroffene tun?

Liquiditätsplan erstellen

Bevor Hilfsfonds und schnelle Kredite vom Gesetzgeber verabschiedet werden, vergehen noch ein paar Tage. 

Schritt eins sei es daher jetzt, einen Liquiditätsplan zu erstellen, rät Andreas Lutz, Vorsitzender im Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD). „Was geht ein, was geht raus und wie lange kann ich ohne Aufträge überleben?“ Auf diese Weise müssten betroffene Selbstständige jetzt versuchen, ihre Kontoauszüge für die kommenden Monate vorauszuplanen.

Die Ausgaben im Blick behalten

Wichtig sei für Selbstständige auch, zu prüfen, welche laufenden Ausgaben sich senken oder aussetzen lassen. „Viele Selbstständige haben Büroräume, Praxen, Ladenflächen oder etwa einen Pkw. Dafür laufen die Miete und Leasingrate weiter“, sagt Lutz. Er rät Selbstständigen mit dem Vermieter zu sprechen, und die aktuelle Situation zu erklären. „Vielleicht lässt der Vermieter mit sich reden, und setzt die Miete für einige Zeit aus.“

Wer von der Krise unmittelbar betroffen ist, sollte außerdem seine Sozialversicherungsbeiträge anpassen lassen. Gesetzliche Krankenkassen setzen die Beiträge für freiwillig Versicherte herab, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird, erklärt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. „Es gibt Krankenkassen, die den Beitrag bei entsprechendem Nachweis sogar vorübergehend auf Null senken“, sagt Lutz.

Die Künstersozialkasse KSK bietet ihren Versicherten auf ihrer Webseite zum Beispiel an, bei Auftragsstornierungen jederzeit die geänderte Einkommenserwartung zu melden. „Was Selbstständige nicht tun sollten: Einfach keine Beiträge bezahlen“, mahnt Lutz. Außerdem sei es wichtig, jeden Monat neu anzurufen und die Krankenkasse auf dem Laufenden zu halten.

Betroffene Selbstständige sollten Lutz zufolge außerdem aufgrund der anstehenden Verluste beim zuständigen Finanzamt ihre Vorauszahlungen herabsetzen oder ganz aussetzen lassen.  

Geschäftsmodell prüfen

Selbstständige, deren Veranstaltungen und Termine abgesagt wurden, oder deren Läden geschlossen bleiben müssen, können jetzt überlegen: Wie kann ich meine Leistungen erbringen? „Wichtig ist, da jetzt in den Notfallmodus zu schalten“, sagt Lutz.

Es brauche Kreativität, um neue Umsätze zu generieren – zum Beispiel, indem man das Geschäft, sofern möglich, ins Digitale verlagert oder sich neue Aufgaben sucht, die langfristig mit Einnahmen verbunden sind. „Da bieten sich aktuell auch Chancen, und das ist am Ende auch wichtig für die Psyche.“ Lutz zufolge gibt es jetzt an vielen Stellen Bedarf nach Unterstützung, den es zu erkennen und zu bedienen gilt.

Überbrückungskredit beantragen

Wer überlegt einen Kredit in Anspruch zu nehmen, sollte sich zuvor laut Lutz zuvor beraten lassen. Ohnehin seien die Chancen auf einen Kredit für viele Solo-Selbstständige aber gering. „Vor dem Anruf bei der Bank sollte ich dann aber Rücksprache halten, etwa mit einem erfahrenen Gründungsberater“, empfiehlt Lutz.

Auch Gunter Haake vom Referat Selbstständige der Verdi sieht Kredite kritisch – besonders für Personen, mit geringen Verdiensten. „Damit verschiebt sich die Liquiditätsproblematik“, sagt er. Betroffene seien dann nach der Krise doppelt belastet, wenn sie für ihren Lebensunterhalt aufkommen müssen und gleichzeitig den Kredit zurückzahlen müssen. „Das ist oft keine ideale Lösung.“

Zuschüsse beantragen

Selbst wenn aktuell Hilfsprogramme von staatlicher Seite erst anlaufen, können Selbstständige bereits aktiv werden. Lutz rät, alles im Detail zu dokumentieren: Welche Kunden oder Klienten sagen wann ab, was geht verloren, wie hoch sind die Beträge? „Wenn man das direkt vorbereitet, kann man es dann direkt ausdrucken und mitschicken, wenn es darum geht, Hilfen zu beantragen.“

Sobald klar ist, welche Hilfsangebote in Frage kommen, sollte man Lutz zufolge schnell reagieren. „Der Antrag soll ja nicht ganz unten im Stapel liegen, das muss dann auch erst einmal alles abgearbeitet werden.“ Außerdem empfiehlt er, sich tagesaktuell zu informieren, etwa auf den Webseiten der für die Hilfen verantwortlichen Organisationen und Behörden. Der VGSD pflegt eine Linkliste mit aktuellen Infos für Selbstständige zum Thema Corona.

„Es lohnt sich auch, seine Erfahrungen, zum Beispiel mit dem Ausfüllen von Formularen, dann mit anderen zu teilen“, so Lutz.

Wie genau die Staatshilfen vom Bund für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen aussehen sollen, ist noch nicht klar. Experten erwarten Details dazu am Montag. Bei Auftragsausfällen bietet nach Informationen von Verdi jetzt schon Bayern konkret Hilfen an, in Hamburg und Berlin wurden erste Eckpunkte eines Schutzschirms vorgestellt.

Sozialleistungen beantragen

Wer als Solo-Selbständiger auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung ist, kann Arbeitslosengeld I beantragen. Selbstständige die Anspruch auf diese Leistung haben, sollten den Antrag in der aktuellen Situation nur dann stellen, wenn sie sich bereits jetzt absehbar für längere Zeit in existenzbedrohlichen Situation befinden, rät Verdi-Experte Haake.

Denn: Die Zahlung von Arbeitslosengeld ist für Selbstständige derzeit auf zwei Auszahlungen begrenzt, informiert Verdi. „Wer noch ungefähr hinkommt, sollte noch ein paar Tage abwarten, und sich informieren, wie die Hilfsfonds aussehen werden“, rät Haake.

Selbstständige ohne freiwillige Arbeitslosenversicherung bekommen Arbeitslosengeld II. Das Arbeitsministerium hat hierfür erleichterte Zugänge angekündigt. Selbstständige können laut Haake auch prüfen, ob sie die Bedingungen für Wohngeld erfüllen.

Insolvenz prüfen

Wer sehr schlimm betroffen ist, sollte sich auch über eine mögliche Insolvenz informieren. Solo-Selbstständige haften in voller Höhe mit ihrem Privatvermögen. Inhaber einer GmbH sollten aber auf ihre Meldepflichten gucken und Schulden melden, damit ihr Privatvermögen im Falle einer Insolvenz geschützt bleibt.

Von Amelie Breitenhuber, dpa

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