Wer vom Arbeitgeber bis Ende 2020 einen Bonus von bis zu 1500 Euro wegen der coronabedingten Ausnahmesituation bekommt muss die Zahlung nicht versteuern Foto Tom Wellerdpadpa tmn

Die Corona-Pandemie stellt viele Arbeitnehmer vor besondere
Herausforderungen. Arbeitgeber haben die Möglichkeit den Einsatz der Beschäftigten mit einem steuerfreien Bonus zu belohnen.


Berlin (dpa/tmn) – Beschäftigte können aufgrund der derzeit oft
außergewöhnlichen Arbeitsbelastung einen steuerfreien Bonus bekommen.
Bis zu 1500 Euro dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigten auszahlen.
«Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer», erklärt
Erich Nöll, Geschäftsführer und Rechtsanwalt beim Bundesverband
Lohnsteuerhilfevereine
in Berlin.

Nicht nur Arbeitnehmer im Gesundheitswesen oder Einzelhandel können
diesen Bonus aufgrund der besonderen Arbeitsbelastung während der
Corona-Pandemie erhalten. Arbeitgeber können den Bonus auch bezahlen,
um zum Beispiel die engagierte Arbeit ihrer Mitarbeiter im Homeoffice
bei gleichzeitiger Kinderbetreuung wertzuschätzen.

Selbst Arbeitnehmer, die gerade gar nicht arbeiten können, weil das
Restaurant geschlossen ist, dürfen diesen steuerfreien Bonus vom
Arbeitgeber erhalten, um beispielsweise die ausfallenden Trinkgelder
zu kompensieren und den Lebensstandard aufrecht erhalten zu können.
Denn dieser Bonus wird steuertechnisch als Unterstützungsleistung
wegen der coronabedingten Ausnahmesituation angesehen und nicht als
besonderer Leistungsbonus.

«Voraussetzung ist lediglich, dass dieser Bonus zusätzlich zum
normalen Arbeitslohn gezahlt wird», erläutert Nöll. Arbeitgeberseitig
geleistete Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld fallen hingegen nicht unter
die Steuerbefreiung. Die Regelung ist zunächst zeitlich befristet auf
solche Zahlungen ab dem 1. März bis zum 31. Dezember 2020.

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