Arbeitgeber kann Deutschlandticket stellen

Gehaltsextras können die Motivation von Beschäftigten steigern. Eine Möglichkeit dafür: die Übernahme der Fahrtkosten. Was dann gilt.

Mit Bus und Bahn kostenfrei zur Arbeit? Das geht – wenn der Arbeitgeber mitspielt. Denn dieser kann die Fahrtkosten für seine Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei übernehmen, wenn er die Zuschüsse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn leistet. Das funktioniert zum Beispiel mit dem Deutschlandticket.

Gut zu wissen: Auch für Minijobber gilt diese Regelung, ohne dass sie ihre Verdienstgrenze damit strapazieren. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.

Terminal für das Deutschlandticket
Auch für Minijobber ein mögliches Extra: Das Deutschlandticket, mit dem man bundesweit mobil im Regional- und Nahverkehr
unterwegs ist. Manche Arbeitgeber erstatten ihren Beschäftigten die Kosten dafür.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn

Finanzieren Arbeitgeber das 49-Euro-Ticket zusätzlich zum laufenden Lohn, werde dieses bei der Ermittlung des Verdienstes nämlich nicht berücksichtigt. Selbst wer als Minijobber also jeden Monat auf seine maximal möglichen 520 Euro kommt, kann davon profitieren. Der Minijob-Status geht dadurch nicht verloren.

Wissen sollte man jedoch: Aus der einmaligen Gewährung des Deutschlandtickets ergibt sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kein dauerhafter Anspruch. Darauf weist die stellvertretende BVL-Geschäftsführerin Jana Bauer hin. Beschäftigte können diesen Umstand für sich nutzen und ihren Arbeitgeber zum Beispiel davon überzeugen, ein solches Ticket zumindest für die Urlaubszeit zu stellen.

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