Frankfurt/Main/Köln (dpa/tmn) – Mehrere Verstöße eines Arbeitnehmers können nicht aufsummiert und als Kündigungsgrund vorgebracht werden. Dafür ist zuvor eine gesonderte Abmahnung nötig. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az.: 6 Sa 64/18) hervor, auf das der Bund-Verlag in seinem Blog für Betriebsräte hinweist. Im konkreten Fall hatte eine Mann eine Kündigung von seinem […]
Viele Pflichtverstöße rechtfertigen in der Summe keine Kündigung Read More »